Seit 2018 sind mit der neuen Energieverordnung Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) für benachbarte Grundstücke rechtlich möglich. Damit kann eine PVA auch benachbarte Gebäude versorgen solange das öffentliche Netz nicht gebraucht wird. Das ermöglicht interessante Lösungen über KEV und Einmalvergütung hinaus.
Im Rahmen der Sanierung des Primarschulhauses Frenke 2016/17 konnte eine PVA mit Eigenverbrauchsregelung realisiert werden: Über einen ZEV mit der Mehrzweckhalle und der Sekundarschule des Kantons kann die Stromproduktion vollständig vor Ort genutzt werden (ca. 87‘000 kWh/Jahr, ~30% des Stromverbrauchs). Der Contractor erhält für eine einmalige Benützungsgebühr die Dachnutzung, er übernimmt Investitionen und Betrieb. Sowohl der Contracting-Vertrag als auch jener mit dem Kanton über den ZEV als auch der Strombezugsvertrag der Stadt laufen über 30 Jahre. Mit 20.5 Rp./kWh bezahlt die Stadt für ihren Strombedarf gleich viel wie vor der Sanierung, erhält jedoch Solar- statt Standardstrom.