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Solarpotenzial der kommunalen Bauten nutzen

In der direkten Kompetenz der Gemeinde liegt die Nutzung der eigenen Dach- und Fassadenflächen zur Produktion von Solarenergie, beispielsweise auf Schulhäusern, Werkhöfen, Sportanlagen, Altersheimen, Kläranlagen und Parkplätzen. Hier kann die Gemeinde als Vorbild vorangehen und eine unabhängige, klimaneutrale und kostengünstige Stromversorgung der Verwaltung sicherstellen.

Einleitung

Gemeinden haben oft grosse Dach- und Fassadenflächen, beispielsweise auf Schulhäusern, Werkhöfen, Sportanlagen oder Altersheimen, die für Solaranlagen genutzt werden können. Letztere weisen einen hohen Warmwasserverbrauch auf und sind deshalb auch für solarthermische Anlagen geeignet. Weitere PV-Potenziale liegen beispielsweise in der Überdachung von Kläranlagen und Parkplätzen. Mit der Nutzung dieser Potenziale übernimmt die Gemeinde eine Vorbildfunktion gegenüber der eigenen Bevölkerung. In zahlreichen Gemeinden liegen jedoch Dachflächen weiterhin brach, welche die mit heutiger Technologie wirtschaftlichen betrieben werden könnten und so die Stromkosten der Verwaltung deutlichen senken würden.

Grafik: Übersicht Solarpotenzial der kommunalen Bauten nutzen

Grafik: Übersicht Solarpotenzial der kommunalen Bauten nutzen

Vorteile für Gemeinden

  • Direkter Beitrag an die kommunale CO2-Bilanz durch Einsparung von Emissionen.
  • Unabhängige und stabile Stromkosten für den Eigenverbrauch in kommunalen Gebäuden.
  • Mittelfristig zusätzliche Einnahmen durch Einspeisevergütung der eigenen Anlagen oder Einnahmen aus der Dachflächenvermietung für Solaranlagen.
  • Vorbildfunktion wahrnehmen und Bürger:innen für Klimaschutz und erneuerbare Energien begeistern.
  • Errichtung und Betrieb der Photovoltaik-Anlagen bringt Wertschöpfung und Beschäftigung in die Kommune.
  • Standort-Attraktivität der Gemeinde steigern durch nachhaltige Energiekonzepte und Versorgungssicherheit.

Was können Gemeinden tun

Zielsetzung festlegen

Mit einer konkreten Zielsetzung gibt sich die Gemeinde einen klaren Handlungsauftrag (siehe auch in der Massnahmenbox zu Solarstrategie). Das Ziel kann zum Beispiel eine Anzahl zu prüfender Dächer, die Anzahl Anlagen, eine zu installierende Leistung (in kW), prozentualer Anteil der Eigenproduktion am Stromverbrauch, oder ein Investitionsvolumen sein.

Bestandesaufnahme Dächer und Fassaden mittels Solardachkataster

Über www.sonnendach.ch können Gemeinden ihre besonders geeigneten Dach- und Fassadenflächen auf kommunalen Bauten ermitteln. Bei Dächern sind dies Flächen von mindestens 20 m2 Fläche und einer Eignung von «gut», «sehr gut» oder «hervorragend». Das Tool erlaubt es auch, die mögliche jährliche Strom- oder Wärmeproduktion auf diesen Flächen zu ermitteln. Über den Solarrechner  können zudem die ungefähren Kosten einer Anlage auf dem entsprechenden Gebäude berechnet werden. Abgleich mit den bereits installierten Solaranlagen, beispielsweise über geocat.

Die Bestandesaufnahme sollte zwingend mit folgenden zusätzlichen Eignungskriterien ergänzt werden:

  • Ermitteln Sie die Statik der Dachfläche sowie den Dachzustand und anstehende Dachsanierungen, um Einschränkungen und Synergien zu berücksichtigen. Berücksichtigen sie zudem mögliche Einschränkungen der Dachnutzung durch Fenster, Aufbauten, Dachform und Beschattung.
  • Klären Sie, ob Restriktionen bezüglich Veränderungen der Gebäudehülle aufgrund von Heimatschutz / Schutzzonen vorliegen. Prüfen Sie zudem, ob die Architektinnen und Architekten ein Urheberrecht haben.
  • Klären Sie, ob der vorhandene Netzanschluss für die nötige Stromstärke beim Betrieb der Anlage ausgelegt ist.
  • Soweit möglich wird der Stromverbrauch der Liegenschaften ermittelt, sodass eine Eigenverbrauchsquote abgeschätzt werden kann. Für die Analyse dieser Eignungskriterien können auch Experten beigezogen werden. Einen Überblick über mit einem Qualitätslabel zertifizierte Unternehmen finden sie hier.

Detaillierte Bestandesaufnahme durch externe Dienstleister

Dies ermöglicht eine professionelle Einschätzung des Potenzials und des nötigen Investitionsvolumens, welche unabhängiger ist als eine Offerte durch eines Anlagebauers. Zusätzlich zur den oben erwähnten Aspekten enthält diese zudem folgende Elemente:

  • Analyse des Eigenverbrauchs durch die Abgleichung mit einem detaillierten Lastengang
  • Optionen den Eigenverbrauch zu einen Zusammenschluss mit Nachbargebäuden zu erhöhen (ZEV)
  • Optional eine Analyse zum künftigen Bedarf an Ladestationen für E-Mobilität kombinieren. So kann der Eigenbedarf kommunaler Liegenschaften durch den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur optimiert werden. Siehe auch BFE Leitfaden (Kapitel 6.1 Künftigen Bedarf an Ladestationen analysieren)
  • Mit dem Blendtool des Kanton Bern kann geklärt werden, ob durch die reflektierende Oberfläche einer PV-Anlage bezüglich der Blendung auf Nachbargrundstücken ein Konfliktpotential entsteht. Je nach Situation können dann im Anlagendesign die Modulreihen anders ausgerichtet oder blendarme Module verbaut werden.
  • Erarbeitung eines spezifischen Anlagendesigns und einer 3D-Strahlungsmodellierung zur zuverlässigen Ertragsprognose
  • Angelehnt an den Eigenverbrauch im Gebäude werden neben den Investitionskosten schliesslich auch die Eigenkapitalquote und Abschreibungsdauer für die Anlage berechnet.

Das Merkblatt zur Machbarkeitsstudie PV für kommunale Gebäude des BFE bildet dabei eine gute Vorlage für ein entsprechendes Pflichtenheft.

Priorisierung

Basierend auf der Analyse des Gebäudeparks kann eine klare Priorisierung der Dachflächen für den Ausbau mit Solarenergie vorgenommen werden. Dies erlaubt gleichzeitig auch die Festlegung eines Zubauziels. Falls schon eine Energie- oder Solarstrategie mit definierten Zielsetzungen oder Zubauzielen besteht (siehe auch Massnahmenbox zu Solarstrategie), kann ein Bauprogramm mit einem Vorschlag für das Vorgehen zur Realisierung, evtl. mit Etappierung, erarbeitet werden.

Offerten einholen und bewerten

Nach dem Einholen von Offerten für den Bau von PV Anlagen sollten diese auf ihre Plausibilität geprüft werden, um kurz- und langfristige finanzielle Risiken für die Gemeinde korrekt einschätzen zu können. Dazu bestehen folgende Möglichkeiten:

  • BFE Solar-Offerte-Check: Offerten für Solaranlagen können durch das Tool des BFE von Experten kostenlos geprüft und verifiziert werden. Wollen sie die Offerten selber bewerten, finden Sie hier einen Katalog mit den wichtigsten Bewertungskriterien.
  • Swissolar stellt ein Wirtschaftlichkeitsrechner zur Verfügung. Mit diesem kann die Wirtschaftlichkeit eines Photovoltaikprojekts ermittelt werden. Es erlaubt die Erfassung verschiedener Variablen auf der Kosten- und der Ertragsseite. Das Ergebnis wird als Kapitalbarwert (NPV) und als Payback-Zeit dargestellt.
  • Solarspar-Tool Wirtschaftlichkeit: Der VereinSolarspar hat ein Tool entwickelt, mit dem Gemeinden die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage (Gestehungskosten/kWh, Kostenkomponenten, Cash-Flow und IRR) auf Basis von Standardannahmen und einer Musteranlage beurteilen und vertieft analysieren können. Das Tool unterstützt dabei, die Vollständigkeit von Offerten unterschiedlicher Solarteure zu kontrollieren und verschiedene Offerten miteinander zu vergleichen. Dieses Tool inklusive einer Anleitung steht untenstehend zum Download zur Verfügung. Für Fragen und Feedback zur Anwendung wenden Sie sich bitte direkt an Solarspar (info@solarspar.ch / Tel. +41 61 205 19 19).

Erarbeitung eines kommunalen Rahmenkredites

(sofern dies in der Kompetenz der Gemeinde liegt) zur Ausstattung der kommunalen Bauten mit Solaranlagen. Als Schwelle kann z.B. ein Minimum von 60 Prozent Eigenverbrauch beim Solarstrom angesetzt werden. Mit einer solchen Regelung kann vermieden werden, dass die Solarprojekte einzeln vom Parlament oder von der Gemeindeversammlung bewilligt werden müssen.

Finanzierung

Hat sich die Gemeinde entschieden, eigene Gebäude mit PV-Anlagen auszustatten, stehen ihr für die Finanzierung verschiedene Modelle zur Verfügung: 

  • Vollfinanzierung: Investiert die Gemeinde selbst in die Anschaffung einer PV-Anlage, stehen ihr die vollen finanziellen Einnahmen bzw. Kosteneinsparungen zu. Allerdings müssen dazu auch die finanziellen Investitionsmittel zur Verfügung stehen. Hierzu lohnt sich möglicherweise die Erarbeitung eines kommunalen Rahmenkredites (sofern dies in der Kompetenz der Gemeinde liegt) zur Ausstattung der kommunalen Bauten mit Solaranlagen. Als Schwelle kann z.B. ein Minimum von 60 Prozent Eigenverbrauch beim Solarstrom angesetzt werden. Mit einer solchen Regelung kann vermieden werden, dass die Solarprojekte einzeln vom Parlament oder von der Gemeindeversammlung bewilligt werden müssen. Zudem können die budgetierten Mittel flexibel über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden. 
  • Voll-Contracting: Sind in der Gemeinde die finanziellen Kapazitäten zu stark eingeschränkt, um eigene PV-Anlagen zu realisieren, können die geeigneten Flächen zur Nutzung im Rahmen eines Voll-Contracting ausgeschrieben werden. Dabei wird das Dach mittels eines Dachnutzungsvertrags über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren einer Contracting-Firma vermietet, die darauf eine Solaranlage erstellt und den Strom dem Gebäudebesitzer und/oder anderen Verbrauchern zu einem vertraglich vereinbarten Preis verkauft. Sofern die darunter liegenden Gebäude einen massgeblichen Stromverbrauch aufweisen, bietet sich ein Contracting an, bei dem der Anlagenbetreiber der Gemeinde einen Teil des produzierten Stroms dem Gebäudebesitzer verkauft («on-site power purchase agreement»). Auch nicht profitorientierte Solargenossenschaften oder der lokale Verteilnetzbetreiber sind mögliche Nutzer solcher Flächen (siehe auch auch Crowdfunding oder Solargenossenschaften). Energie Schweiz hat zu diesem Vorgehen einen Leitfaden zu Dachvermietung und Solar-Contracting erstellt. 
  • Teilfinanzierung / Teil-Contracting: Alternativ kann auch ein Teil finanziert, und ein Teil im Contracting vergeben werden. Oder falls sich die Gemeinde entscheidet die Finanzierung komplett selber zu übernehmen, kann sie auch nur die Planung und den Betrieb der Anlage über ein Teil-Contracting auslagern.

Anmelden beim Netzbetreiber und Gebäudeversicherung

Alternativ zur Einspeisung über den Energieversorger kann die Gemeinde den überschüssigen Strom auch über Dritte direkt vermarkten. Einige Unternehmen bieten dabei eine Garantie für den Referenz-Marktpreis und übernehmen alle administrativen Aufgaben und Risiken der Direktvermarktung. Eine Übersicht über die verschiedenen Vermarktungsmodelle finden sie hier. Dies kann sich auch für Gemeinden mit älteren Anlagen lohnen. Viele Anlagen im Einspeisevergütungssystem (EVS) mit Direktvermarktung erhalten zurzeit Rechnungen von Pronovo, weil der Vergütungssatz tiefer als der Referenzmarktpreis liegt. In diesen Fällen bietet es sich an, aus dem EVS auszutreten und einen langfristigen Vertrag mit einem anderen Käufer abzuschliessen. Mit der Langfristigkeit entschärft sich auch das Problem, dass ein Wiedereintritt ins EVS nicht möglich ist.

Portfolioverwaltung

Verfügt die Gemeinde über ein grösseres Portfolio von PV-Anlagen mit unterschiedlichen Vermarktungsmodellen, Vertragslaufzeiten und Anlagenstandorten, kann es sich lohnen, einen Dienstleister mit dem Portfoliomanagement zu beauftragen. Gemeinden können auch den kompletten Vorgang von Analyse, Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb an Dienstleister auslagern. Partner können hier die Energieversorger, lokale Genossenschaften (siehe hier), Vereine (z.B. solarspar), nationale Dienstleister (z.B. solarify) oder lokale Energieunternehmen sein.

Gute Beispiele

Solarfassade Schulhaus Bussigny VD

Bussigny wollte im Rahmen der Renovation des Collège die erneuerbare Energieproduktion steigern. Die südliche Fassade war mit einem Bogenfenster ausgestattet, was viel Licht herein liess, aber auch Probleme mit Überhitzung mit sich brachte. Anlässlich der Renovation wurde diese Fassade - 30 m lang und 10 m hoch - mit isolierenden, semi-transparenten Gläsern mit Photovoltaik-Technologie bedeckt. Die Anlage mit 135 m2 Fläche und 10kW Leistung hilft, die Überhitzungsprobleme der ursprünglichen Fassade zu minimieren.

Weitere Informationen

Liestal BL: Schulhausdach im ZEV

Als Energiestadt ist Liestal bestrebt, die eigenen Gebäude mit ökologischem Strom zu betreiben und das Potenzial für erneuerbare Stromproduktion auf dem Gemeindegebiet auszuschöpfen. Sie prüft deshalb bei allen Neu- oder Umbauten, ob eine PV-Anlage auf dem Dach oder an der Fassade realisierbar ist. In Liestal setzt man dabei in erster Linie auf die Vergabe der Dachflächen zu günstigen Konditionen an Contractoren. Bereits seit 1988 verfügt das Schulhaus Fraumatt über eine PV-Anlage, die 2011 im Contracting ausgebaut wurde. Partner ist die lokal ansässige ADEV-Bürgergenossenschaft. Im Rahmen der Sanierung des Primarschulhauses Frenke 2016/17 konnte eine PV-Anlage mit Eigenverbrauchsregelung realisiert werden: Über einen ZEV mit der Mehrzweckhalle und der Sekundarschule des Kantons kann die Stromproduktion vollständig vor Ort genutzt werden (ca. 87‘000 kWh/Jahr, ~30 % des Stromverbrauchs). Der Contractor erhält für eine einmalige Benutzungsgebühr die Dachnutzung, er übernimmt Investitionen und Betrieb für die nächsten 30 Jahre. Mit 20.5 Rp./kWh bezahlt die Stadt für ihren Strombedarf gleich viel wie vor der Sanierung, erhält jedoch Solar- statt Standardstrom.

Weitere Informationen

Altbüron (LU): PV Anlage auf Schuldächern Altbüron (LU)

Bereits 2013 erzeugte das Dorf 32 % seines gesamten Strombedarfs mit Sonnenenergie; das sind 1.58 kW pro Einwohner. Das war damals so viel wie kein anderes Dorf in der Schweiz. Dafür wurde Altbüron Ende 2013 mit dem Schweizer Solarpreis ausgezeichnet. Am Anfang standen private Investitionen von zwei Unternehmern in eigene Anlagen. Die Gemeinde sprang auf den fahrenden Zug auf und beschloss, ihre drei Schulhausdächer mit Photovoltaikmodulen zu bestücken. Dafür genehmigten die Stimmbürger Ende 2012 einstimmig einen Sonderkredit von 330’000 Franken. Die Schulhäuser haben 128 kW Anlageleistung und produzieren 126’000 kWh Strom pro Jahr. Auch ohne kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erzielte die Anlage von Anfang an einen dreistelligen Nettoertrag pro Jahr.

Weitere Informationen (Seite 16)

Corcelles BE: Pioniere der Sonnenenergie

2008 plante die Gemeinde Corcelles die damals grösste PV-Anlage im nördlichen Waadtland. Sie hatte jedoch nicht genug Geld, um die Anlage zu finanzieren. Zudem war klar, dass die Nachbargemeinde Essertines ein ähnliches Vorhaben plante. Die Gemeinde nahm deshalb mit den Nachbarn Kontakt auf und schlug eine Zusammenarbeit bzw. ein gemeinsames Verhandeln mit Romande Energie sowie eine gemeinsame Ausschreibung vor. Die Realisierung der Anlage motivierte anschliessend über zwei Dutzend private Eigentümer, ebenfalls PV Anlagen aus ihren Dächern in der Gemeinde zu installieren.

Weitere Informationen (Seite 19)

Dietikon (ZH): Mit eigenen Anlagen 50% des Stromverbrauchs decken

Die Stadt Dietikon hat sich als Energiestadt Gold in ihrer Energie- und Klimastrategie 2050 mehrere ambitionierte Klimaziele gesetzt. Dazu wurde in einer Machbarkeitsstudie abgeklärt, auf welchen Dächern der öffentlichen Gebäude eine Solarstromanlage installiert werden kann und das jeweilige Solarstrompotenzial wurde geschätzt. Die Studie zeigte, dass die potenziellen Standorte gemeinsam mit den bereits geplanten Solarstromanlagen auf den Schulneubauten am Friedhofsgebäude, am Werkhof und auf dem Alters- und Gesundheitszentrum die Hälfte des Strombedarfs für den Betrieb der städtischen Gebäude auf den eigenen Dächern erzeugen können . Alle Anlagen zusammen können 1.75 GWh Photovoltaikstrom liefern.

Pressemitteilung

Zürich (ZH): Fassaden mit PV Anlagen nutzen.

Am Hauptsitz von Energie 360° (zu 96% im Besitz der Stadt Zürich) in Zürich-Altstetten wurde das Gebäude bei einer Totalsanierung durch eine Dach- und Fassadensolaranlagen zum «grünen Kraftwerk» umgebaut.

Zuchwil (SO)

Zentralisierte Infrastrukturen bieten sich sehr gut für die Nutzung der Solarenergie an. Die KEBAG AG in Zuchwil, welche im Besitz von 131 angeschlossenen Gemeinden ist, hat kürzlich die grösste PV-Fassadenanlage der Schweiz ans Netz angeschlossen. Knapp 3000 Solarmodule produzieren dort auf einer Fassadenfläche von 5'374 m2 erneuerbaren Strom.

Referenz Energiestadt Katalog

Sollten Sie zusätzliche Dach- und Fassadenflächen zur Produktion von Solarenergie nutzen, können Sie diese als Energiestadt folgendermassen referenzieren:

  • Massnahme 2.2.2: "Erneuerbare Elektrizität" im Kapitel “Kommunale Gebäude und Anlagen” 

Weiterführende Links

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