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Wärmeversorgungsverordnung mit Schwerpunkt Ausstieg aus fossilem Gas

Die Energiestadt Gold Zürich hat im letzten Jahr eine Wärmeversorgungsverordnung verabschiedet. Neben einem Ausbau der Fernwärmenetze hat sie auch den Schwerpunkt Ausstieg aus fossilem Gas. Mit der Stilllegung des Gasverteilnetzes in Zürich-Nord sammelt Zürich bereits Erfahrungen, wo viele Gemeinden in den nächsten Jahrzehnten herausgefordert sein werden.

Ab 2040 kein fossiles Gas mehr zum Heizen

Die Stadt Zürich schreibt in der neuen Wärmeversorgungsverordnung (WVV) vor, dass ab 2040 kein fossiles Gas mehr für Heizung, Warmwasser und Gaskochstellen verwendet werden darf, dasselbe gilt für die Spitzenlastabdeckung der thermischen Netze. Für die Stadtverwaltung gilt 2035 als Ziel. Gleichzeitig wurde das Vorgehen für die Stilllegung von Gasverteilnetzen festgelegt, wobei das Stadtparlament die Ankündigungsfrist von mindestens 15 auf 10 Jahren kürzte. Wo bestehende oder geplante thermische Netze oder andere alternative erneuerbare Wärmeversorgungslösungen vorliegen, kann die Ankündigung der Stilllegung sogar auf 5 Jahre reduziert werden. Die Verordnung sieht Entschädigungen für nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräten vor, die vor dem Ankündigungszeitpunkt getätigt worden sind. Eine Entscheidungsgrundlage für einen Stadtratsbeschluss zu den Stilllegungen soll bis Ende 2022 erarbeitet werden. Es wird auch die Machbarkeit eines Direktumstiegs von Gas auf Fernwärme für einzelne Gebiete und Strassenzüge abgeklärt.

Basis für die WVV ist eine Gasstrategie, welche der Stadtrat gleichzeitig als verbindliche Leitlinie für Dienstabteilungen verabschiedet hat. Diese regelt neben dem Wärmebereich auch Mobilität und industrielle Prozesse. Für den Gasversorger und Energiedienstleister Energie 360° wird die Umsetzung mittels Eigentümerstrategie, WVV und Energieplanung angegangen.

Ein erstes Stilllegungsprojekt wurde in Zürich-Nord angegangen. Aufbauend auf der Aussage des Gasversorgers, dass die Eigentümerschaften bereits seit längerem auf die Stilllegung hingewiesen worden seien, wurde mit einem Stadtratsbeschluss von 2011 eine Stilllegung auf 2015 bis 2019 angestrebt. 2012 musste die Stadt die Planung jedoch um bis zu 5 Jahre nach hinten verlegen, weil die Informationen an die Eigentümerschaften durch den Gasversorger im Vorfeld nicht genügend verbindlich erfolgt waren. Zusätzlich wurde eine Restwertentschädigung durch den Gasversorger eingeführt. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden mit kostenlosen Beratungen bei der Suche nach dem optimalen Ersatz für das Erdgas unterstützt.

Allgemeine Informationen zum Projekt

Erfolge

Einführung einer Umsetzungsregelung für die Stilllegung des Gasnetzes

Zielsetzungen für eine fossilfreie Wärmeversorgung in der Stadt Zürich

Jahr
2022
Ort
Zürich
Effekte

Reduktion von Treibhausgasen

Förderung erneuerbare Wärmenutzung

Hilfsmittel

Gasstrategie der Stadt Zürich

Wärmeversorgungsverordnung der Stadt Zürich 

Website der Stadt Zürich zum Ersatz von Erdgas

Massnahmen im Katalog

1.2.1 Räumliche Energieplanung

3.1.1 Unternehmensstrategie der Energieversorger

Gemeinden
Zürich

Kontakt

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silvia.banfifrost@zuerich.ch
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Rahel Gessler Eggbühlstrasse 23
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