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Förderprogramm mit Suffizienz und Anpassung an den Klimawandel

Buchs SG fördert seit 2009 Klimaschutzmassnahmen über den Energiefonds. 2023 wurde eine thematische Erweiterung mit “Suffizienz” und “Anpassung an den Klimawandel” eingeführt. 

Ein Praxisbeispiel in Kooperation mit dem Kanton St. Gallen

in Kooperation mit
in Kooperation

Das Praxisbeispiel wurde im Rahmen des Programms "Anpassung an den Klimawandel" des Kantons St. Gallen für Gemeinden erarbeitet. 

Vom Energiefonds zum Klimafonds

Seit 2009 fördert die Stadt Buchs Klimaschutzmassnahmen über den Energiefonds, der durch einen Zuschlag zur Netznutzungsgebühr des Stromtarifs gespiesen wird. Das zugehörige Energiefondsreglement wurde 2019 überarbeitet und erfuhr 2022 letztmalig punktuelle Anpassungen. Zur langfristigen Sicherung des Fonds unterbreitete die Umwelt- und Energiekommission dem Stadtrat 2023 eine Totalrevision. Dabei ging es insbesondere um die Ausweitung der Massnahmen von den bisherigen Bereichen «Effizienz» und «erneuerbare Energien» hin zu «Suffizienz», d.h. Begrenzung oder Entsagung von Konsumoptionen. und «Anpassung an den Klimawandel». Diese thematische Verbreiterung erfolgte in Einklang mit übergeordneten Klimazielen, dem Energiekonzept 2021-2035, wie auch mit den Entwicklungen des Energiestadt-Labels. In der Folge wurde der Name von Fonds und Reglement dem Inhalt angepasst, und mithin erfolgt die Förderung fortan über einen Klimafonds, ein Klimafondsreglement sowie basierend auf entsprechende Ausführungsbestimmungen.

Themenbereiche

Im Bereich «Effizienz» wird nebst den bisherigen Gebäudesanierungen neu die Betriebsoptimierung von Heizungen gefördert.

Im Bereich «Erneuerbare Energien» wird nebst der bisherigen Solarstromförderung (Winterstrom und Kombination mit Wärmepumpe) neu eine Abwrackprämie für fossile/elektrische Heizsysteme eingeführt.

Der Bereich «Suffizienz» ist neu im Förderprogramm. Dabei wird zum Einen die Reduktion des Wärmeverbrauchs berücksichtigt; berechtig zum Mitmachen sind alle Privathaushalte und Mehrfamilienhäuser. Der zweite Förderbereich ist die Reduktion des Stromverbrauchs in Privathaushalten. 

Der Bereich «Anpassung an den Klimawandel» ist ebenfalls neu im Förderprogramm der Stadt Buchs. Gefördert werden Begrünung von Dächern oder Fassaden zwecks Hitzeminderung und Biodiversitätserhalt; Pflanzung von Hochstammbäumen oder Hecken; Entsiegelung und Begrünung von Flächen und Anlagen zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser. 

Allgemeine Informationen zum Projekt

Jahr
2024
Ort
Buchs SG
Hilfsmittel

Klimafondsreglement
Ausführungsbestimmungen 

Massnahmen im Katalog

1.1.3 Anpassung an den Klimawandel

6.3.2 Finanzielle Förderung von Privaten

Gemeinden
Buchs (SG)

Kontakt

Buchs (SG) Buchs (SG)
St. Gallen
Ursula Eschenauer St. Gallerstrasse 2
9471 Buchs (SG)
ursula.eschenauer@buchs-sg.ch
081 755 7579
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