Seit 2009 fördert die Stadt Buchs Klimaschutzmassnahmen über den Energiefonds, der durch einen Zuschlag zur Netznutzungsgebühr des Stromtarifs gespiesen wird. Das zugehörige Energiefondsreglement wurde 2019 überarbeitet und erfuhr 2022 letztmalig punktuelle Anpassungen. Zur langfristigen Sicherung des Fonds unterbreitete die Umwelt- und Energiekommission dem Stadtrat 2023 eine Totalrevision. Dabei ging es insbesondere um die Ausweitung der Massnahmen von den bisherigen Bereichen «Effizienz» und «erneuerbare Energien» hin zu «Suffizienz», d.h. Begrenzung oder Entsagung von Konsumoptionen. und «Anpassung an den Klimawandel». Diese thematische Verbreiterung erfolgte in Einklang mit übergeordneten Klimazielen, dem Energiekonzept 2021-2035, wie auch mit den Entwicklungen des Energiestadt-Labels. In der Folge wurde der Name von Fonds und Reglement dem Inhalt angepasst, und mithin erfolgt die Förderung fortan über einen Klimafonds, ein Klimafondsreglement sowie basierend auf entsprechende Ausführungsbestimmungen.